Energieausweis für Gewerbe, Industrie & Privat vom Fachbetrieb
Wir erstellen den Energieausweis für Ihre Immobilie - einfach, schnell und zuverlässig!
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist in Österreich ein wichtiges Dokument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und ist seit 1. Dezember 2012 Pflicht für Verkäufer oder Vermieter von Wohnungen oder Häusern.
Er bewertet mit roten, gelben und grünen Balken sowie Bezeichnungen von A++ bis G den Heizwärmebedarf, das ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
Er gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Verbesserungspotenziale bestehen. Der Energieausweis ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien verpflichtend und hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren - danach muss er erneuert werden.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch betreffend grundlegender Erfordernisse von bauphysikalischen Gutachten für Sanierungen, Zu- und Umbauten oder sonstige behördliche Bauverfahren. Wenn Sie eine staatliche Förderung z.B. für energieeffizientere Fenster in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie ebenfalls einen Energieausweis.
Das Team der Akustik Buch GmbH freut sich, Ihnen bei Beratung und Ausstellung eines Energieausweises für Neubauten und Bestandsobjekte - sei es für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude - mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Regionale Unterschiede
Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen und Anforderungen an den Energieausweis. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Regelungen des Bundeslandes, in dem sich die Immobilie befindet, zu informieren. Diese können z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume, Anforderungen an die Aussteller oder spezifische lokale Fördermöglichkeiten betreffen.
Für Wien ist mit dem Landesgesetzblatt Nr. 14/2024 am 22.02.2024 die Wiener Bautechnikverordnung 2023 (WBTV 2023) in Kraft getreten, die die aktuelle Ausgabe der OIB-Richtlinie 5, Mai 2023, als Grundlage für die Berechnung des Energieausweises heranzieht. Diese Regelungen basieren auf dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012).
Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen des Energieausweises in Ihrem Bundesland.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
Der Energieausweis ist wichtig, weil er Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt schafft.
Er zeigt die monatlichen Energiekosten eines Gebäudes auf und hilft damit Immobilienkäufern und Mietern, die Betriebskosten besser einzuschätzen. Darüber hinaus wird der Energieausweis für Bauverfahren und Förderanträge benötigt und bietet auch die Möglichkeit, Verbesserungspotentiale in der Energieeffizienz zu erkennen und umzusetzen.
Es ist wichtig, zu beachten, dass die energetische Bewertung eines Hauses nichts über den Zustand, die Bausubstanz oder eventuelle Schäden am Haus aussagt. Derartige Informationen sind vor allem beim Kauf einer Immobilie wesentliche Informationen, für die eine zusätzliche Beurteilung eines Baumeisters empfohlen wird.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Wir bieten Ihnen einen Komplettservice für die Erstellung Ihres Energieausweises an.
Folgende Schritt sind dabei enthalten:
Umfassende Beratung
In einem Beratungsgespräch stellen wir die konkreten Anforderungen und Fördermöglichkeiten für Ihren Energieausweis fest.
Analyse vor Ort
Anschließend führen wir eine Vor-Ort-Analyse Ihrer Immobilie durch - hier werden Daten wie Gebäudestruktur, Dämmung, Heizsystem, Fenster und andere relevante Informationen erfasst.
Datenverarbeitung und Ausstellung Ihres Energieausweises
Wir verarbeiten die erhobenen Daten und erstellen Ihren Energieausweis. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Welche Unterlagen sind für die Erstellung eines Energieausweises notwendig?
Folgende Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt:
Gültiger Einreichplan
Daten zu Baustoffen und Dämmung
Informationen zur Heizungsanlage
Thermische Daten zur Fenstern und Türen
Informationen zur Belüftung und Klimaanlage
Energieverbrauchsdaten (falls verfügbar)
Angaben zu erneuerbaren Energien
Wohnnutzfläche
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises in Österreich können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren wie Art und Größe der Immobilie, dem Aufwand für die Datenerhebung und -auswertung sowie regionalen Unterschieden ab.
Damit die ermittelten Zahlen zu den Nutzungsobjekten verlässlich sind, muss das Objekt unbedingt besichtigt werden, Pläne studiert sowie mit den Besitzern die Geschichte der jeweiligen Immobilie erhoben werden. Eine rein rechnerische Ermittlung im Rahmen von weitgehend automatisierten Verfahren, allein aufgrund von Bau- oder Einreichplänen führt häufig zu falschen Angaben bzw. sehr oberflächlichen Aussagen. Trotzdem wird dies - zumeist aus Kostengründen – immer wieder angeboten.
Die Kosten für einen Energieausweis können sich also abhängig von den Umständen zwischen einigen hundert bis über tausend Euro bewegen.
Für eine genaue Kostenschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
FAQs
An dieser Stelle beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zu unserem Leistungsbereich Schallschutz.
Muss jedes Gebäude einen Energieausweis haben?
In der Regel ja, aber es gibt Ausnahmen.
Welche Ausnahmen gibt es beim Energieausweis?
Für manche Gebäude sind Ausnahmen vom Energieausweis vorgesehen. Dazu zählen:
- Gebäude ohne Heizung, die nur frostfrei gehalten werden.
- Sehr kleine freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von maximal 50m2.
- Zeitlich eingeschränkt genutzte Wohngebäude wie Kleingartenhäuser oder Ferienhäuser, die unter einem Viertel des Energiebedarfs einer ganzjährigen Nutzung liegen.
- Abbruchreife Gebäude, wenn sie innerhalb von 3 Jahren nach Kauf abgerissen werden.
- Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 2 Jahren.
- Religiös genutzte Gebäude.
- Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, in denen die nur Abwärme des Innenraums verwendet wird.
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?
Sollte ein gültiger Energieausweis fehlen, kann eine Strafe bis zu 1.450 Euro drohen. Liegt bei Vertragsabschluss kein Ausweis vor, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart (§7 Absatz 1 EAVG). Wird der Energieausweis trotz Aufforderung nicht vorgelegt, kann die Vorlage gerichtlich erzwungen oder vom Käufer oder Mieter selbst eingeholt werden ((§7 Absatz 2 EAVG). Die aufgewendeten Kosten können vor Gericht geltend gemacht werden.
Was bedeutet der Gesamtenergieeffizienzfaktor?
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (f GEE) im Energieausweis spiegelt die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes inklusive der Haustechnik wider. Er beschreibt das Verhältnis der Effizienz des Gebäudes verglichen mit einem Referenzgebäude. Werte, die kleiner als 1 sind, geben an, dass das Gebäude inklusive seiner Haustechnik effizienter ist als das Referenzobjekt. Werte, die größer als 1 sind, deuten darauf hin, dass das Gebäude weniger effizient ist als das Referenzgebäude.
Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?
Ja, in Österreich ist die Ausstellung eines Energieausweises für Wohnhäuser verpflichtend. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Für gewerbliche Immobilien und öffentliche Gebäude gelten ebenfalls Energieausweispflichten, wobei die genauen Regelungen je nach Nutzungsart und Größe variieren können. Die Ausstellung des Energieausweises wird in der Regel von qualifizierten Energieberatern oder befugten Experten durchgeführt.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Nein, ohne Berechtigung ist es nicht möglich einen gültigen Energieausweis für eine Immobilie selbst zu erstellen. In Österreich müssen Energieausweise von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, die über spezielle Schulungen und Zertifizierungen im Bereich Energieeffizienz verfügen.
Welche Möglichkeiten habe ich, um die Energieeffizienz meiner Immobilie zu verbessern?
Folgende Maßnahmen könnten dafür in Frage kommen:
- Verbesserung der Dämmung
- Austausch von Fenstern und Türen
- Heizungsoptimierung
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Effizientere Beleuchtung
- Verbesserung der Luftdichtigkeit
- Nutzung energiesparender Geräte
Muss die Immobilie für die Erstellung des Energieausweises besichtigt werden?
Auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist es für die richtige Ermittlung der Werte notwendig, Messungen vor Ort vorzunehmen. Neben potentiellen Problemen bei Kaufverträgen aufgrund unrichtiger Energieausweise ist auch eine Haftung des Ausweiserstellers gegeben.
Welche Informationen enthält ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Verbesserungspotenziale bestehen.
Er bewertet mit roten, gelben und grünen Balken sowie Bezeichnungen von A++ bis G den Heizwärmebedarf, dh jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
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