"Schallschutztechnische Maßnahmen sollten schon in der Planungsphase eines Wohnbauprojektes berücksichtigt werden."
Wir bieten Schallschutzleistungen sowohl für gewerbliche Kunden, wie Bauträger, Architekten und Hausverwaltungen als auch für Privatpersonen an. Unsere Leistungen betreffen bei gewerblichen Kunden in erster Linie den baulichen Schallschutz zwischen benachbarten Wohneinheiten. Hier geht es um den Luftschall- und Trittschallschutz sowie um den in der Bauordnung geforderten Schallschutz der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Wände,…), der Teil des bauphysikalischen Nachweises einer Einreichung ist.
Bei Privatkunden kommen zusätzlich die Erfüllung subjektiver Anforderungen an den Schallschutz, wie zum Beispiel störende Lärmquellen im Nachbarschaftsbereich oder in den eigenen vier Wänden hinzu.
Für jede schalltechnische Situation wird zusammen mit dem Kunden eine individuelle Lösung erarbeitet und Empfehlungen sowie konkrete Optimierungsmaßnahmen umgesetzt. Insbesondere im privaten Bereich kann schon durch einfache Mittel eine deutliche Verbesserung erzielt werden.
Unsere langjährige Erfahrung im gewerblichen wie im privaten Bereich ermöglicht uns eine optimale Beratung unter Einbeziehung aller rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen eines Projekts.
Detaillierte Ausbreitungsrechnung im Nachbarschaftsbereich.
Beispiele für mögliche Maßnahmen wären unter anderem:
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